Was ist Chiropraktik?

Das Berufsbild der Chiropraktik

Definition der Chiropraktik

Die Chiropraktik befasst sich mit der ganzheitlichen Diagnose, Behandlung, Prophylaxe und Rehabilitation von Funktionsstörungen und schmerzhaften Syndromen des Bewegungsapparates, (vorallem der Wirbelsäule und des Beckens, aber auch der Rippen-Gelenke sowie peripheren Gelenke) und der biomechanischen und neurophysiologischen Konsequenzen. (Schweiz.Chiropraktik-Institut SCI,1, 2001)

 

Nach Unfällen, Überbelastungen oder dauernder Fehlbelastung der Wirbelsäule können Störungen auftreten, welche die Beweglichkeit der Gelenke beeinflussen. Daraus können Gelenksblockierungen entstehen, die meistens mit Muskelverspannungen  und Schmerzzuständen einhergehen. Zu den lokalen Beschwerden des Bewegungsapparates kommen noch die davon ausgehenden Störungen, wie zum Beispiel gewisse Arten von Schwindel, Kopfschmerzen, Migränebeschwerden, ausstrahlende Schmerzen in die Arme oder Beine, Pseudo-Herzbeschwerden u.a.. Diese Beschwerden werden vom Chiropraktor gelindert oder behoben.

 

Die Chiropraktik hat in der modernen Medizin wesentlich zur Erkenntnis beigetragen, dass die Wirbelsäule als wichtiger Krankheitsfaktor betrachtet wird. Reflektorisch können oft auch tieferliegende Organe positiv beeinflusst werden. Im Kreise der wissenschaftlich anerkannten Heilberufe nimmt die Chiropraktik als selbständige Disziplin im Gesundheitswesen die Stellung zwischen Rheumatologie, Neurologie, Orthopädie und innerer Medizin ein.

 

Als eigenständige Heilmethode hat die Chiropraktik im heutigen Gesundheitswesen die wichtige Aufgabe, Patienten auf natürlichem Wege, in der Regel ohne Chirurgie und ohne Medikamente zu helfen. Bei Bedarf werden Patienten einem entsprechenden Spezial- oder Facharzt zugewiesen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und Spezialärzten sowie Krankenhäusern ist heute Alltag. Der Chiropraktor arbeitet grundsätzlich ohne Überweisung einer anderen Medizinalperson, selbständig und unabhängig und in eigener Verantwortung.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Leistungen des Chiropraktors werden in den folgenden Bundesgesetzen und den entsprechenden Verordnungen geregelt.

  • Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  • Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Militärversicherungsgesetz (MVG)
  • Strahlenschutzgesetz (StSG)

Seit 1964 werden die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistung von Medizinalpersonen anerkannt. Seither werden chiropraktische Leistungen aus der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt.

 

Berufliche Tätigkeit

Die Tätigkeit des Chiropraktors ruht auf den vier Säulen Diagnose, Behandlung, Beratung und Betreuung. Wie in jeder medizinischen Praxis geht der Behandlung eine eingehende Untersuchung voraus, bei der neben der Krankengeschichte die Haltung des Patienten und sein Bewegungsablauf im Vordergrund stehen. Neben der orthopädischen und neurologischen Untersuchung stehen dem Chiropraktor in erster Linie die Palpation, das Abtasten und die Funktionsprüfung der Wirbelsäule, des Beckens und der peripheren Gelenke mit Hilfe seiner Finger zur Verfügung. Röntgenuntersuchungen des ihn, im betreffenden Fall, interessierenden Teiles des Bewegungsapparates erhärten eine Diagnose und schliessen Kontraindikationen zur manuellen Behandlung aus. Der Chiropraktor ist weiter befähigt bildgebende Verfahren (MRI, CT. Szintigraphie) oder labortechnische Abklärungen in die Wege zu leiten.

 

Die eigentliche chiropraktische Behandlung besteht in spezifischer Manipulation, d. h. mit einem minimalen Kraftaufwand ausgeführte manuelle Einwirkung auf ein Gelenk, das in seiner Funktion gestört ist. Dabei wird das blockierte Gelenk leicht über seine momentane Beweglichkeit hinaus bewegt, ohne dabei Kapseln, Bänder oder andere Weichteile zu verletzen oder zu beeinträchtigen. Die rasche, mit einem genau, für jedes Gelenk spezifisch dosierten Impuls ausgeführte Bewegung ist oft mit einem hörbaren Knacken verbunden.

 

Wenn nötig, wird diese Behandlung ergänzt durch Massnahmen, welche die Funktionstüchtigkeit des Bewegungsapparates möglichst vollständig wieder herstellen sollte. Physiotherapeutische Anwendungen, orthopädischer Ausgleich eines verkürzten Beines, Beratung des Patienten in Bezug auf seine Lebensweise, namentlich allfällige sportliche Betätigung, Ergonomie am Arbeitsplatz oder Ernährung, usw.

 

Die Ausbildung des Chiropraktors

 

Am 1. September 2007 sind die Chiropraktorenins Medizinalberufegesetz MdBG (Arzt, Chiropraktor, Zahnarzt, Veterinär und Pharmazeut) aufgenommen worden.

 

(Bild: ChiroSuisse)

 

Diese speziefische Fachausbildung von 9 Jahren erlaubt es dem Fachchiropraktor Diagnosen zu stellen und für die Patienten im Rahmen des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes selbständig ohne Überweisung durch andere Medizinalpersonen tätig zu sein.

 

Fakten zur Patientenzufriedenheit Universität Fribourg, 2004: Gesamtschweizerischen Erhebung befragt die Universität Fribourg 4134 Patienten. 85 % Patienten sind mit dem Verlauf und dem Inhalt der Behandlung sehr zufrieden 91% erklären, der Chiropraktor gehe auf ihre Bedürfnisse ein und lege seine Massnahmen verständlich dar 87 % mit Resultat der chiropraktischen Behandlung, der raschen Linderung der Beschwerden und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sehr zufrieden

 

 

Die Geschichte der Chiropraktik

 

Seit Tausenden von Jahren bekannt / 1895 erste Ausbildunggsstätte in den USA (D.D. Palmer) / 1939 im Kanton Zürich, heute in der ganzen Schweiz zugelassen / seit 1965 durch den Beschluss der Schweiz. Bundesversammlung von den Krankenkassen anerkannt.

 

Bereits in der Antike wurden Manipulationen an der Wirbelsäule und Becken zur Behandlung wirbelsäulenbedingter Leiden durchgeführt. (Hippokrates und Galenos, Arzt der Gladiatoren). Dem Amerikaner David Daniel Palmer fällt das Verdienst zu, im Jahre 1895 die in Literatur und Brauchtum überlieferten Manipulationen wieder aufgegriffen und als Verfahren zur Behebung reversibler Störungen des Wirbelsäulen- Funktionsgefüges erkannt zu haben.  Sein Sohn B.J. Palmer, entwickelte die Einsichten und Methoden seines Vaters weiter und systematisierte sie zu einer höchst wirksamen Therapie.

 

Als dann in der Schweiz 1932 die ersten in den USA ausgebildeten Chiropraktoren auf Zürcherboden eine selbständige Praxis (Simon Müller, später Emil Siegrist) eröffneten lösten sie eine unerbittliche Reaktion der etablierten Mediziner aus, welche die Justiz in Bewegung setzte, worauf die beiden verurteilt und gebüsst wurden (Gefängnisstrafe für S. Müller)

 

Die sich durch die harte Verurteilung Müller's benachteiligten Patienten organisierten sich und erreichten, dass sich die Zürcher Stimmbürgerschaft 1939 für die Zulassung der Chiropraktik entschied. Weitere Kantone folgten diesem Entscheid. Eine durch 400000 Unterschriften unterstützte Petition führte anlässlich der Revision des  Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes 1963/64 zu einer vollumfänglichen Akzeptanz der Chiropraktik. Seit Januar 1965 werden also die Leistungen der Chiropraktoren von der Krankenversicherungen bezahlt.